Sachverständigenbüro
Leistungen in der ÜbersichtSachverständigenbüro
Leistungen in der Übersicht
Checkliste - Unterlagen die wir immer benötigen
Immer, egal um welchen Anlass es sich handelt:
- Baujahr des Objektes
- Angabe aller Grundstücke (Flur, Flurstücke), die bewertet werden sollen
- Informationen über Instandsetzungen und Modernisierung der letzten 10 - 15 Jahre (Zeitpunkt und Umfang)
- bei Lasten und Beschränkungen (Abt. II des Grundbuchblattes), die diesen Rechten zugrunde liegenden Verträge (Grundakte beim Grundbuchamt)
- Aktueller Grundbuchauszug (Grundbuchamt beim Amtsgericht)
- Aktuelle Flurkarte mit Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Katasteramt)
- Auskunft über evtl. Erschließungsbeiträge, zu leistende Ausbaubeiträge (Gemeinde/Stadtverwaltung)
- Auskunft aus dem Bodenschutzkataster (z.B. SGD-Nord)
- Bauunterlagen wie Grundrisse, Pläne, Schnitte, Baubeschreibungen, Berechnung von Wohn- und Nutzflächen, Berechnung von Bruttogrundfläche/umbauter Raum/ Bruttorauminhalt (eigene Unterlagen, Archiv der Unteren Bauaufsichtsbehörde)
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Untere Bauaufsichtsbehörde)
- Kaufverträge in Kopie (eigene Unterlagen, Grundakte beim Grundbuchamt)
- Mietverträge in Kopie
- Energieausweis
Bei Wohnungen und Teileigentum zusätzlich:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Name, Adresse und Telefonnummer des WEG-Verwalters und Hausmeisters
- aktueller Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung
- derzeitige Höhe des Hausgeldes
- letztes Eigentümerversammlungsprotokoll
- Hausgeldrückstände
- Anteil Rücklagen
- Beschlussprotokolle der Eigentümergemeinschaft
- Angaben über Garagen, Stellplätze
Fehlende Unterlagen können unter Vorlage einer von Ihnen erteilen Vollmacht unsererseits bei den Behörden angefordert bzw. eingesehen werden. Vorbereite Vollmachten stellen wir zur Verfügung.
Unter Downloads finden Sie weitere Dokumente.
Grundstücksbewertung
Immobilienarten
Je nach Anlass der Wertermittlung erstellen wir Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie. Doch welche Immobilienarten gibt es?
Immobilienarten werden unterschieden in bebaute und unbebaute Grundstücke. Je nach Anlass der Wertermittlung erstellen wir Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) i.S.d. § 194 des BauGB für bebaute und unbebaute Grundstücke unter Berücksichtigung von Rechten und Belastungen. Hierzu einige Beispiele:
Unbebaute Grundstücke
- baureifes Land
- Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Bebaute Grundstücke
- Wohnhäuser (Einfamilienhäuser, Zweifamilien-/Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnungen)
- Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Industriegebäude (Hallen, Werkstätten usw.)
- Sozialimmobilien (z.B. Alten- und Pflegeheime)
- Betreiberimmobilien (z.B. Parkhäuser, Tiefgaragen, Hotels)
- Handelsimmobilien (z.B. Supermarkt, Baumarkt, Gartencenter)
- Denkmalobjekte
- Villen
Rechte und Belastungen
- Wegerechte
- Nießbrauch
- Wohnungsrechte
- Versorgungsleitungsrechte
- Erbbaurechte
- Reallasten
- Baulasten
- Leitungsrechte
- Überbau
Anlässe
Sie wollen wissen wofür Sie ein Gutachten verwenden können? Diese Anlässe können sein:
- Hausverkauf
- Erbauseinandersetzung
- Erbschaft
- Steuerliche Bewertungen
- Zwangsversteigerungen
Honorar und Ablauf
Oft werden wir gefragt, ob wir gerade mal ganz kurz mitteilen können, was die Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens kostet bzw. ob wir eine grobe Einschätzung vornehmen können.Jede Immobilie ist ein wertvoller und großer Vermögensgegenstand mit einem erheblichen Wert.
Die Erstellung eines Gutachtens erfordert ein qualifiziertes und fundiertes
Fachwissen, eine gute Kenntnis des Marktes sowie einen erheblichen Aufwand an Zeit.Es kommt darauf an, wofür Sie das Gutachten benötigen (Anlass), um welche Immobilienart es sich handelt und welche Unterlagen Sie bereits haben bzw. welche Unterlagen wir noch besorgen müssen.
Wir gehen folgendermaßen vor:
-
Sie nehmen Kontakt mit uns auf (via Homepage/Telefon/Email).
-
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Vorab-Besichtigungstermin. Danach unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Bei Angebotsannahme vereinbaren wir einen Termin zur Objektbesichtigung.
-
Wir machen uns an die Arbeit und melden uns bei Ihnen, sobald wir mit der Erstellung des Verkehrswertgutachtens fertig sind.
Verkehrswertgutachten
Verkehrswert
Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Das Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist, dass ein möglichst marktkonformer Wert des Grundstücks zu bestimmen ist. Nach der einschlägigen Literatur und den Wertermittlungsvorschriften (Immobilienwertverordnung (kurz: ImmoWertV)) werden mehrere Verfahren angeboten.
Je nach Anlass wird das Verfahren ausgewählt. Zur Stützung des ersten Verfahrens wird ein zweites Verfahren herangezogen.
Honorar
Wir können nicht kurz mitteilen, was der Aufwand für eine Gutachtenerstellung kostet, da sich jede Immobilie z.B. in Größe, Bauqualität und Ausstattung sowie der Lage unterscheidet.
Deshalb zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Checkliste - Unterlagen die wir immer benötigen
Immer, egal um welchen Anlass es sich handelt:
- Baujahr des Objektes
- Angabe aller Grundstücke (Flur, Flurstücke), die bewertet werden sollen
- Informationen über Instandsetzungen und Modernisierung der letzten 10 - 15 Jahre (Zeitpunkt und Umfang)
- bei Lasten und Beschränkungen (Abt. II des Grundbuchblattes), die diesen Rechten zugrunde liegenden Verträge (Grundakte beim Grundbuchamt)
- Aktueller Grundbuchauszug (Grundbuchamt beim Amtsgericht)
- Aktuelle Flurkarte mit Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Katasteramt)
- Auskunft über evtl. Erschließungsbeiträge, zu leistende Ausbaubeiträge (Gemeinde/Stadtverwaltung)
- Auskunft aus dem Bodenschutzkataster (z.B. SGD-Nord)
- Bauunterlagen wie Grundrisse, Pläne, Schnitte, Baubeschreibungen, Berechnung von Wohn- und Nutzflächen, Berechnung von Bruttogrundfläche/umbauter Raum/ Bruttorauminhalt (eigene Unterlagen, Archiv der Unteren Bauaufsichtsbehörde)
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Untere Bauaufsichtsbehörde)
- Kaufverträge in Kopie (eigene Unterlagen, Grundakte beim Grundbuchamt)
- Mietverträge in Kopie
- Energieausweis
Bei Wohnungen und Teileigentum zusätzlich:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Name, Adresse und Telefonnummer des WEG-Verwalters und Hausmeisters
- aktueller Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung
- derzeitige Höhe des Hausgeldes
- letztes Eigentümerversammlungsprotokoll
- Hausgeldrückstände
- Anteil Rücklagen
- Beschlussprotokolle der Eigentümergemeinschaft
- Angaben über Garagen, Stellplätze
Fehlende Unterlagen können unter Vorlage einer von Ihnen erteilen Vollmacht unsererseits bei den Behörden angefordert bzw. eingesehen werden. Vorbereite Vollmachten stellen wir zur Verfügung.
Unter Downloads finden Sie weitere Dokumente.
Grundstücksbewertung
Immobilienarten
Je nach Anlass der Wertermittlung erstellen wir Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie. Doch welche Immobilienarten gibt es?
Immobilienarten werden unterschieden in bebaute und unbebaute Grundstücke. Je nach Anlass der Wertermittlung erstellen wir Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) i.S.d. § 194 des BauGB für bebaute und unbebaute Grundstücke unter Berücksichtigung von Rechten und Belastungen. Hierzu einige Beispiele:
Unbebaute Grundstücke
- baureifes Land
- Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Bebaute Grundstücke
- Wohnhäuser (Einfamilienhäuser, Zweifamilien-/Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnungen)
- Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Industriegebäude (Hallen, Werkstätten usw.)
- Sozialimmobilien (z.B. Alten- und Pflegeheime)
- Betreiberimmobilien (z.B. Parkhäuser, Tiefgaragen, Hotels)
- Handelsimmobilien (z.B. Supermarkt, Baumarkt, Gartencenter)
- Denkmalobjekte
- Villen
Rechte und Belastungen
- Wegerechte
- Nießbrauch
- Wohnungsrechte
- Versorgungsleitungsrechte
- Erbbaurechte
- Reallasten
- Baulasten
- Leitungsrechte
- Überbau
Anlässe
Sie wollen wissen wofür Sie ein Gutachten verwenden können? Diese Anlässe können sein:
- Hausverkauf
- Erbauseinandersetzung
- Erbschaft
- Steuerliche Bewertungen
- Zwangsversteigerungen
Honorar und Ablauf
Oft werden wir gefragt, ob wir gerade mal ganz kurz mitteilen können, was die Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens kostet bzw. ob wir eine grobe Einschätzung vornehmen können.Jede Immobilie ist ein wertvoller und großer Vermögensgegenstand mit einem erheblichen Wert.
Die Erstellung eines Gutachtens erfordert ein qualifiziertes und fundiertes
Fachwissen, eine gute Kenntnis des Marktes sowie einen erheblichen Aufwand an Zeit.Es kommt darauf an, wofür Sie das Gutachten benötigen (Anlass), um welche Immobilienart es sich handelt und welche Unterlagen Sie bereits haben bzw. welche Unterlagen wir noch besorgen müssen.
Wir gehen folgendermaßen vor:
-
Sie nehmen Kontakt mit uns auf (via Homepage/Telefon/Email).
-
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Vorab-Besichtigungstermin. Danach unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Bei Angebotsannahme vereinbaren wir einen Termin zur Objektbesichtigung.
-
Wir machen uns an die Arbeit und melden uns bei Ihnen, sobald wir mit der Erstellung des Verkehrswertgutachtens fertig sind.
Verkehrswertgutachten
Verkehrswert
Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Das Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist, dass ein möglichst marktkonformer Wert des Grundstücks zu bestimmen ist. Nach der einschlägigen Literatur und den Wertermittlungsvorschriften (Immobilienwertverordnung (kurz: ImmoWertV)) werden mehrere Verfahren angeboten.
Je nach Anlass wird das Verfahren ausgewählt. Zur Stützung des ersten Verfahrens wird ein zweites Verfahren herangezogen.
Honorar
Wir können nicht kurz mitteilen, was der Aufwand für eine Gutachtenerstellung kostet, da sich jede Immobilie z.B. in Größe, Bauqualität und Ausstattung sowie der Lage unterscheidet.
Deshalb zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.